Zwangsversteigerung 2026: So kaufen Sie Immobilien günstig beim Amtsgericht

Sophie Eldridge

Zwangsversteigerung Immobilien 2026
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Zuletzt aktualisiert: 10. Mai 2026

Zwangsversteigerungen bieten 2026 eine reale Chance, Immobilien deutlich unter Marktpreis zu erwerben – aber nur, wer den Ablauf kennt, Risiken kennt und gut vorbereitet ist. Die Zahl der Zwangsversteigerungsverfahren in Deutschland steigt moderat an.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie versteigert wird, um Schulden des Eigentümers zu begleichen. Das Verfahren wird vom Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt und ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt.

Typische Gründe für eine Zwangsversteigerung:

  • Eigentümer kann Hypotheken oder Kredite nicht mehr bedienen
  • Ungelöste Erbteilungen unter Miterben
  • Schulden gegenüber Gläubigern (Steuern, Unterhalt)

Wo finde ich Zwangsversteigerungstermine?

Alle deutschen Amtsgerichte veröffentlichen Versteigerungstermine öffentlich:

  • ZVG-Portal: zvg-portal.de – offizielles Justizportal, alle Termine bundesweit
  • Versteigerungspool.de: kommerzielle Plattform mit Filteroptionen
  • Zwangsversteigerung.de: weitere kommerzielle Datenbank
  • Amtsgericht vor Ort: direkte Auskunft und Akteneinsicht möglich
  • Lokale Tageszeitungen: Bekanntmachungen werden traditionell dort veröffentlicht

Vorbereitung: Was Sie vor dem Termin tun sollten

Schritt 1: Verkehrswertgutachten einholen und studieren

Das Amtsgericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Dieses:

  • Ist der offiziell festgestellte Immobilienwert
  • Dient als Mindestgebotsgrenze bei der ersten Versteigerung
  • Enthält Informationen zu Mängeln, Belastungen und Rechten Dritter
  • Kann beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden

Wichtig: Das Gutachten dokumentiert den Zustand von außen – eine genaue Innenbesichtigung ist oft nicht möglich.

Schritt 2: Grundbuchauszug prüfen

Der Grundbuchauszug enthält alle Belastungen der Immobilie:

  • Hypotheken und Grundschulden
  • Wegerechte und Dienstbarkeiten
  • Erbbaurechte
  • Vorkaufsrechte

Nicht alle Belastungen erlöschen durch die Zwangsversteigerung – manche gehen auf den Käufer über!

Schritt 3: Finanzierung sicherstellen

  • Finanzierungsrahmen vor dem Termin mit Bank klären
  • Sicherheitsleistung bereithalten: 10 % des Verkehrswerts (bestätigter Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft)
  • Bare Zahlung nicht möglich – der Scheck muss am Versteigerungstag vorliegen

Schritt 4: Immobilie (soweit möglich) besichtigen

  • Außenbesichtigung immer möglich
  • Innenbesichtigung hängt von Kooperation des aktuellen Bewohners ab
  • Lage, Nachbarschaft, Infrastruktur eigenständig prüfen

Der Versteigerungstermin: Ablauf Schritt für Schritt

Vor Ort

  • Personalausweis oder Reisepass mitbringen
  • Sicherheitsleistung als bestätigten Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft mitbringen
  • Versteigerungen sind öffentlich – keine Anmeldung nötig zum Zusehen
  • Zum Bieten: Legitimation und Sicherheitsleistung erforderlich

Ablauf des Termins

  1. Bekanntmachung: Rechtsverhältnisse werden verlesen (Belastungen, Rechte Dritter)
  2. Bietzeit: Mindestens 30 Minuten Bietzeit – Gebote werden mündlich abgegeben
  3. Zuschlag: Höchstbietendem wird der Zuschlag erteilt (Hammerschlag)
  4. Sicherheitsleistung: Sofort übergeben
  5. Kaufpreis: Innerhalb von 6–8 Wochen direkt an das Gericht zahlen

Wertgrenzen beim Zuschlag

  • Erste Versteigerung: Zuschlag nur wenn Gebot ≥ 50 % des Verkehrswerts erreicht wird; Gläubiger kann Zuschlag unter 70 % ablehnen
  • Zweite Versteigerung (nach ≤ 6 Monaten): Keine Mindestgebotsgrenze mehr

Bieter-Strategien

  • Maximalgebot festlegen: Vor dem Termin kalkulieren – emotionales Überbieten vermeiden
  • Nicht zu früh bieten: Abwarten, wer noch im Raum bietet
  • Runde Zahlen meiden: 153.000 Euro schlägt oft ein rundes 150.000-Euro-Gebot
  • Kosten einplanen: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland), Gerichtskosten, ggf. Notar

Risiken bei Zwangsversteigerungen

Wer unvorbereitet bietet, kann teuer lernen:

  • Mietrecht: Bestehende Mietverträge gehen auf den Käufer über – Mieter können nicht einfach ausziehen
  • Altlasten und Mängel: Das Gutachten kann Mängel enthalten, die im Kaufpreis berücksichtigt werden müssen
  • Belastungen im Grundbuch: Nicht alle Rechte erlöschen – z. B. Wohnrecht oder Dienstbarkeiten
  • Zustand unbekannt: Keine Innenbesichtigung möglich → Überraschungen beim Einzug
  • Finanzierungsrisiko: Wer den Zuschlag erhält, ist kaufverpflichtet – fehlende Finanzierung führt zu erneuter Versteigerung auf Kosten des säumigen Bieters

Kosten nach dem Kauf

  • Kaufpreis: Das Gebot
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein)
  • Gerichtsgebühren: Fest gestaffelt nach Kaufpreis (ca. 0,5–1 %)
  • Kein Makler: Maklerprovision entfällt
  • Kein Notar: Eigentumsübertragung erfolgt durch Gerichtsbeschluss

Aktuelle Situation 2026

Die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland stieg 2025–2026 moderat an. Hintergrund: Gestiegene Zinsen belasteten Immobilienbesitzer mit variabel verzinsten Krediten oder Anschlussfinanzierungen. Marktteilnehmer erwarten für 2026 weitere moderate Anstiege um 10–15 %.

Für Käufer bedeutet das: mehr Auswahl, aber auch mehr Konkurrenz bei attraktiven Objekten.

FAQ: Zwangsversteigerungen 2026

Kann jeder bei einer Zwangsversteigerung mitbieten?

Ja, Zwangsversteigerungen sind öffentlich. Jede volljährige Person kann nach Vorlage des Personalausweises und der Sicherheitsleistung bieten.

Was passiert, wenn ich den Zuschlag erhalte, aber nicht zahlen kann?

Das Gericht ordnet eine neue Versteigerung an. Die Kosten dieser zweiten Versteigerung trägt der säumige Käufer. Außerdem verliert er die geleistete Sicherheit.

Werden Mietverträge durch die Zwangsversteigerung aufgelöst?

Nein. Bestehende Mietverträge bleiben nach der Zwangsversteigerung bestehen. Der neue Eigentümer tritt als Vermieter ein. Kündigung ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Kann ich das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?

Eine Außenbesichtigung ist immer möglich. Innenbesichtigungen hängen von der Kooperation der Bewohner ab. Das Gutachten gibt Auskunft über bekannte Mängel.

Gibt es einen Mindestpreis?

Ja. Bei der ersten Versteigerung erfolgt ein Zuschlag nur, wenn das Gebot mindestens 50 % des Verkehrswerts erreicht. Bei der zweiten Versteigerung gibt es keine gesetzliche Mindestgrenze mehr.

Wie lange dauert es vom Zuschlag bis zum Einzug?

Nach dem Zuschlag müssen ca. 6–8 Wochen für die Kaufpreiszahlung eingeplant werden. Die Übergabe hängt von den Bewohnern ab – bei besetzten Objekten ggf. Räumungsklage notwendig.

Lohnt sich eine Zwangsversteigerung im Vergleich zum normalen Kauf?

Ja, wenn man sich gut vorbereitet, die Risiken kennt und das Objekt sorgfältig geprüft hat. Einsparungen von 20–40 % gegenüber dem Marktpreis sind möglich, aber nicht garantiert.

CP
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