Das Jahr 2026 bringt für Steuerpflichtige in Deutschland zahlreiche Änderungen. Von einem höheren Grundfreibetrag über die Aktivrente bis hin zur gesenkten Gastronomie-Mehrwertsteuer: Wer weiß, was sich geändert hat, kann bares Geld sparen. Dieser Überblick erklärt alle wichtigen Steuerreformen und -änderungen 2026.
Einkommensteuer: Grundfreibetrag und Tarif 2026
Eine der bedeutsamsten Änderungen für alle Steuerpflichtigen betrifft den steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser stieg 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro für Ledige (24.696 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden).
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Erst darüber hinaus werden Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Mit der Erhöhung entlastet der Gesetzgeber vor allem Geringverdiener und berücksichtigt die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre.
Gleichzeitig wurde der Einkommensteuertarif angepasst, um die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen. Ohne diese Anpassung würde eine Gehaltserhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, zu einer höheren Steuerlast führen – eine verdeckte Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss. Der Mechanismus zur Bekämpfung der kalten Progression schiebt die Steuerstufen nach oben, sodass Gehaltserhöhungen im Rahmen der Inflation nicht zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.
Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 % (Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen) wurde hingegen nicht verschoben – dieser Eckwert bleibt unverändert.
Kinderfreibetrag und Kindergeld: Erhöhungen 2026
Familien mit Kindern profitieren 2026 von zwei Erhöhungen:
Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde um 78 Euro auf 3.414 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) ergibt sich eine Gesamterhöhung auf 9.756 Euro pro Kind (4.878 Euro pro Elternteil).
Hinweis: Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Familie günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). Familien mit höherem Einkommen profitieren in der Regel mehr vom Freibetrag.
Kindergeld
Das Kindergeld wurde um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und direkt von der Familienkasse ausgezahlt.
Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Eine der innovativsten Neuerungen 2026 ist die sogenannte Aktivrente. Beschäftigte im Rentenalter – also Personen, die bereits eine Altersrente beziehen – haben nun die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen.
Die Regelung gilt für:
- Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben
- Tätigkeiten in einem regulären Beschäftigungsverhältnis
- Selbständige Tätigkeiten, soweit diese steuerpflichtig sind
Ziel der Aktivrente ist es, erfahrene Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Rentnerinnen und Rentner, die gerne weiterarbeiten, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung: Wer 2.000 Euro monatlich hinzuverdient, spart damit je nach Steuersatz zwischen 300 und 700 Euro an Steuern pro Monat.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Von 19 % auf 7 %
Für Gastwirte und ihre Gäste bringt 2026 eine dauerhafte Entlastung: Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie sinkt von 19 % auf 7 %. Dies entspricht dem reduzierten Steuersatz, der bereits für Lebensmittel im Supermarkt gilt.
Was gilt ab 2026:
- 7 % Mehrwertsteuer: Speisen und Gerichte in Restaurants, Cafés und Imbissen
- 19 % Mehrwertsteuer: Getränke (Bier, Wein, Softdrinks etc.) bleiben beim vollen Steuersatz
- Außer-Haus-Verzehr und Takeaway: Für Speisen grundsätzlich 7 %, für Getränke 19 %
Die Gastronomiebranche hatte jahrelang für eine Verstetigung des reduzierten Steuersatzes gekämpft, der während der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden war. Die dauerhafte Senkung gibt Gastronomiebetrieben Planungssicherheit und kann sich für Verbraucher in günstigeren Speisekarten niederschlagen.
Pendlerpauschale: Erhöhung und Mobilitätsprämie
Für Arbeitnehmer mit einem weiten Weg zur Arbeit gibt es ebenfalls Verbesserungen:
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale beträgt ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Damit wird die Unterscheidung zwischen dem ersten und weiteren Kilometern abgeschafft. Früher galt für die ersten 20 Kilometer ein geringerer Satz.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften, deren Steuerbelastung unter den Abzügen liegt, können die Mobilitätsprämie beantragen. Diese ermöglicht es auch Geringverdienern, von der erhöhten Pendlerpauschale zu profitieren, auch wenn sie keine Steuern zahlen. Die zeitliche Befristung dieser Regelung wurde aufgehoben – sie gilt nun dauerhaft auch nach 2026.
Ehrenamt und Vereinstätigkeit: Höhere Pauschalen
Wer sich ehrenamtlich engagiert, profitiert 2026 von erhöhten Steuerfreibeträgen:
- Ehrenamtspauschale: Stieg von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr – für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen
- Übungsleiterpauschale: Stieg von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr – für nebenberufliche Tätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer
Diese Pauschalen sind komplett steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, solange sie die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschreiten.
Was ändert sich bei der Körperschaftsteuer und für Unternehmen?
Auch Unternehmen und Selbständige sind von den Steueränderungen 2026 betroffen:
Wachstumschancengesetz (rückwirkend)
Das 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz entfaltet für einige Unternehmen noch 2026 Wirkung:
- Verbesserter Verlustvortrag für Unternehmen
- Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen
- Förderung von Forschung und Entwicklung
Umsatzsteuer auf digitale Produkte
Für digitale Dienstleistungen und Online-Produkte gelten weiterhin die 2024 eingeführten Regelungen zur Plattformsteuer, bei der Marktplätze wie Amazon und eBay in bestimmten Fällen zur Steuerpflicht herangezogen werden.
Steuererklärung 2025: Was 2026 wichtig ist
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 ist bis zum 31. Juli 2026 abzugeben (für freiwillig Abgebende bis zum 31. Dezember 2029). Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat Zeit bis Ende Februar 2027.
Tipps für die Steuererklärung 2025:
- Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 Euro jährlich für Arbeitstage im Homeoffice (6 Euro pro Tag, max. 210 Tage)
- Arbeitsmittel: Alle beruflich notwendigen Gegenstände bis 952 Euro netto können sofort abgeschrieben werden
- Fortbildungskosten: Beruflich veranlasste Fortbildungen vollständig absetzbar
- Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 Euro) als Steuerermäßigung
So nutzen Sie die Steueränderungen 2026 optimal
Für Arbeitnehmer
Überprüfen Sie Ihren Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt. Durch den erhöhten Grundfreibetrag und die Tarifanpassung kann es sinnvoll sein, die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte aktualisieren zu lassen – das erhöht sofort das Nettoeinkommen statt auf die Erstattung beim Jahresabschluss zu warten.
Für Rentnerinnen und Rentner
Prüfen Sie, ob die neue Aktivrente für Sie relevant ist. Wer im Rentenalter noch arbeiten möchte oder kann, profitiert von bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Zuverdienst monatlich. Sprechen Sie mit einem Steuerberater über die optimale Gestaltung.
Für Familien
Die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erledigt das Finanzamt. Prüfen Sie aber dennoch bei Ihrer Steuererklärung, ob die Angaben zum Kinderfreibetrag korrekt eingetragen sind.
Für Ehrenamtliche
Wenn Sie im Verein tätig sind, informieren Sie sich über die erhöhten Pauschalen. Die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 960 Euro können nebeneinander für verschiedene Tätigkeiten genutzt werden.
FAQ zu den Steuerreformen 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.
Was ist kalte Progression und warum wird sie bekämpft?
Kalte Progression entsteht, wenn eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht, aber dennoch in eine höhere Steuerklasse führt, weil die Steuertarife nicht an die Inflation angepasst werden. Durch die Tarifanpassung 2026 werden die Einkommensteuerstufen verschoben, sodass Inflationsausgleich nicht zu mehr Steuern führt.
Gilt die Gastronomie-Mehrwertsteuer-Senkung auch für Fast Food?
Ja, die Senkung auf 7 % gilt für alle zubereiteten Speisen in der Gastronomie – also auch in Fast-Food-Restaurants, Imbissen und Cafés. Getränke bleiben beim vollen Steuersatz von 19 %.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Rentnerinnen und Rentner, die erwerbstätig sind, können damit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – unabhängig davon, ob es sich um eine angestellte oder selbständige Tätigkeit handelt.
Muss ich die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angeben?
Nein. Wenn Sie die Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht überschreiten, müssen diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben werden – sie sind komplett steuerfrei.
Was ändert sich 2026 bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gab es 2026 keine grundlegenden Reformen. Die Freibeträge und Steuersätze blieben weitgehend unverändert. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken überprüft – hier könnten mittelfristig Anpassungen kommen.
Wo finde ich die offiziellen Informationen zu den Steueränderungen 2026?
Die offiziellen Informationen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) auf seiner Website bundesfinanzministerium.de. Dort finden Sie auch die jährliche Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Änderungen. Für individuelle Beratung empfiehlt sich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.








