Mütterrente III 2026: So viel mehr Rente für Kinder vor 1992

Sophie Eldridge

Ältere Mutter und Tochter lesen am Küchentisch einen Rentenbescheid zur Mütterrente III
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Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026

Die Mütterrente III bringt Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ein zusätzliches halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rente. Pro Kind sind das 0,5 Entgeltpunkte und damit rund 20,40 Euro mehr Bruttorente pro Monat. Das Gesetz wurde im Dezember 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die Verbesserung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, ausgezahlt wird sie ab 2028 – inklusive Nachzahlung.

Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente III ist die dritte Stufe der Aufwertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schließt eine alte Lücke: Wer vor 1992 ein Kind bekommen hat, bekam bisher nur 2,5 Erziehungsjahre auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Eltern jüngerer Kinder dagegen bekommen seit Langem volle 3 Jahre. Mit der Mütterrente III wird dieser Unterschied jetzt vollständig beseitigt – jedes Kind zählt künftig gleich, egal in welchem Jahr es geboren wurde.

Konkret heißt das: Für jedes vor 1992 geborene Kind kommt ein halbes weiteres Jahr Kindererziehungszeit auf Ihr Rentenkonto. In Entgeltpunkten ausgedrückt sind das 0,5 zusätzliche Punkte pro Kind. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (Stand 2025) ergibt das rund 20,40 Euro mehr Bruttorente pro Monat – pro Kind, lebenslang.

Die Bundesregierung hat das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Regierung Merz mit dem „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ umgesetzt. Der Bundestag hat das Paket am 5. Dezember 2025 mit 318 zu 225 Stimmen beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Damit ist die Mütterrente III rechtlich beschlossene Sache.

Wer profitiert von der Mütterrente III?

Die Aufwertung gilt für alle Eltern, die ein oder mehrere Kinder vor dem 1. Januar 1992 großgezogen haben. Das betrifft mehrere Millionen Menschen in Deutschland – ganz überwiegend Frauen, die in den 1960er-, 70er- und 80er-Jahren Kinder bekommen haben und heute im Rentenalter sind oder sich darauf vorbereiten.

Im Einzelnen profitieren folgende Gruppen:

  • Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern – das ist mit Abstand die größte Gruppe, die in der Regel die Erziehungszeit zugeordnet bekommen hat.
  • Väter, sofern ihnen die Kindererziehungszeit übertragen wurde (zum Beispiel weil sie überwiegend die Erziehung übernommen haben).
  • Adoptiveltern und Pflegeeltern, sofern Erziehungszeiten anerkannt wurden.
  • Bestandsrentner, also Menschen, die bereits eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beziehen.
  • Künftige Neurentner, deren Rente erst ab 2027 oder später beginnt.

Auch Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten) werden neu berechnet, weil die zusätzlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Elternteils in die Berechnung einfließen.

Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung profitieren bundesweit rund 9,7 Millionen Renten von der neuen Regelung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kalkuliert die jährlichen Mehrkosten in der vollen Ausbaustufe ab 2028 auf etwa 4,5 bis 5 Milliarden Euro. Finanziert wird die Mütterrente III aus dem allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenkasse, also über Steuermittel – die Beitragssätze sollen dadurch nicht steigen. Genau dieser Punkt war im Bundestag der größte Streitpunkt zwischen Regierung und Opposition.

Wie viel mehr Rente bekommen Sie konkret?

Die Faustformel ist einfach: 0,5 Entgeltpunkte pro Kind × aktueller Rentenwert. Bei 40,79 Euro pro Punkt ergibt das rund 20,40 Euro brutto im Monat pro Kind. Die folgende Tabelle zeigt die Größenordnungen für unterschiedliche Familien:

  • 1 Kind vor 1992: +0,5 Entgeltpunkte = rund 20,40 Euro brutto/Monat extra.
  • 2 Kinder vor 1992: +1,0 Entgeltpunkte = rund 40,79 Euro brutto/Monat extra.
  • 3 Kinder vor 1992: +1,5 Entgeltpunkte = rund 61,19 Euro brutto/Monat extra.
  • 4 Kinder vor 1992: +2,0 Entgeltpunkte = rund 81,58 Euro brutto/Monat extra.

Wichtig: Es handelt sich um Bruttowerte. Davon werden noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (rund 8 Prozent) und zur Pflegeversicherung (rund 3,4 Prozent, teils mehr für Kinderlose) abgezogen. Wer steuerpflichtig ist, muss zudem auf den Erhöhungsbetrag Einkommensteuer zahlen. Netto bleiben pro Kind realistisch zwischen 17 und 19 Euro übrig.

Der Rentenwert von 40,79 Euro gilt zur Zeit der Gesetzgebung. Bis zur tatsächlichen Auszahlung 2028 wird er durch die jährlichen Rentenanpassungen voraussichtlich gestiegen sein, sodass der Plus-Betrag in absoluten Euro etwas höher ausfallen dürfte als heute berechnet.

Beispielrechnung: Eine 72-jährige Rentnerin aus Niedersachsen, die in den 1970er-Jahren drei Kinder bekommen hat und heute eine Bruttorente von 1.350 Euro bezieht, erhält durch die Mütterrente III rund 61 Euro mehr brutto im Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben etwa 54 Euro netto, also rund 650 Euro mehr im Jahr. Über zwanzig Rentenjahre summiert sich das auf gut 13.000 Euro – ein spürbarer Beitrag zur Altersvorsorge gerade für Frauen, deren Erwerbsbiografien wegen der Kindererziehung oft kürzer waren.

Wichtig zu wissen: Auch Mini-Renten oder Kleinstrenten profitieren prozentual oft am stärksten, weil der Aufschlag relativ zur Gesamtrente höher ausfällt. Wer heute 600 Euro Rente bekommt und drei Kinder vor 1992 hat, erhält rund 10 Prozent mehr Rente.

Mütterrente III beantragen: So funktioniert es

Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Menschen ist kein Antrag nötig. Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, die Neuberechnung für laufende Renten weitgehend automatisch durchzuführen. Wer am Stichtag 1. Januar 2028 bereits Rente bezieht, muss in der Regel nichts tun – die zusätzlichen Punkte werden vom Rentenkonto erkannt und der Zahlbetrag entsprechend erhöht.

Trotzdem gibt es Konstellationen, in denen Sie aktiv werden sollten:

  1. Erziehungszeit nicht eingetragen: Wenn auf Ihrem Rentenkonto bisher gar keine Kindererziehungszeit für ein vor 1992 geborenes Kind hinterlegt ist, müssen Sie diese nachträglich anerkennen lassen. Das passiert mit dem Formular V0800 („Antrag auf Kontenklärung – Kindererziehungszeiten“) der Deutschen Rentenversicherung.
  2. Erziehungszeit auf falschem Elternteil: Standardmäßig wird die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet. Wenn sie auf den Vater übergehen soll, ist eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile nötig (Formular V0820).
  3. Künftige Neurentner: Wer seinen Rentenantrag zwischen 2026 und 2027 stellt, sollte auf eine vollständige Kontenklärung achten. Die Mitarbeiter der DRV-Beratungsstellen prüfen das mit.
  4. Auslandsrenten und Sonderfälle: Bei komplexen Erwerbsbiografien (Wohnsitz im Ausland, Mehrfachrenten) kann eine schriftliche Nachfrage sinnvoll sein.

Eine kostenlose Kontenklärung können Sie online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de) starten oder telefonisch unter der bundesweiten Nummer 0800 1000 4800 vereinbaren. Auch jede DRV-Beratungsstelle vor Ort hilft persönlich weiter.

Zeitplan 2026, 2027 und 2028: Was wann passiert

Viele Eltern fragen sich: „Wann habe ich das Geld auf dem Konto?“ Hier der konkrete Fahrplan, wie ihn die Deutsche Rentenversicherung kommuniziert hat:

  • 1. Januar 2026: Großteile des Rentenpakets treten in Kraft, darunter die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. Die Mütterrente III ist gesetzlich verankert, aber technisch noch nicht aktiviert.
  • Im Laufe des Jahres 2026: Die DRV bereitet die Umstellung der IT-Systeme vor. Versicherte werden über Bescheide und das Portal informiert.
  • 1. Januar 2027: Die erweiterten Kindererziehungszeiten gelten rechtlich – das dritte Erziehungsjahr für vor 1992 geborene Kinder ist ab diesem Tag vollwertig anerkannt.
  • Laufendes Jahr 2027: Die DRV rechnet die rund 9,7 Millionen betroffenen Renten neu durch. In dieser Phase werden die zusätzlichen Punkte auf den Konten verbucht.
  • Anfang 2028: Die ersten erhöhten Rentenzahlungen gehen raus. Wer bereits 2027 hätte Anspruch gehabt, bekommt für die zwölf Monate eine Nachzahlung in einer Summe ausgezahlt.
  • Ab 2028 dauerhaft: Die erhöhte Rente wird Monat für Monat regulär überwiesen.

Der Grund für die Verzögerung zwischen rechtlichem Inkrafttreten 2027 und Auszahlung 2028 ist rein technisch: Die Datenbestände der DRV müssen für Millionen Konten neu berechnet werden, und ohne Übergangsphase wäre das nicht zu bewältigen. Die Nachzahlung sorgt aber dafür, dass kein Cent verloren geht.

Unterschied zu Mütterrente I und II

Die Mütterrente ist in drei Stufen gewachsen. Wer den Überblick behalten will, sollte die Reformen kennen:

  • Mütterrente I (ab 2014): Die schwarz-rote Koalition unter Angela Merkel führte für vor 1992 geborene Kinder erstmals 1 zusätzliches Erziehungsjahr ein. Bis dahin wurde gar kein Erziehungsjahr für diese Geburtsjahrgänge angerechnet. Anschließend stand 1,0 Entgeltpunkt pro Kind auf dem Konto.
  • Mütterrente II (ab 2019): Die zweite Reform fügte ein weiteres halbes Jahr hinzu, sodass insgesamt 2,5 Erziehungsjahre (also 2,5 Entgeltpunkte) anerkannt wurden. Der Unterschied zu nach 1992 geborenen Kindern (3 Jahre, 3 Punkte) blieb aber bestehen.
  • Mütterrente III (ab 2027/Auszahlung 2028): Mit dem letzten halben Jahr werden die Erziehungszeiten endgültig auf 3 Jahre angeglichen. Damit gibt es bei der Anrechnung keinen Unterschied mehr zwischen Kindern, die vor oder nach 1992 geboren wurden.

Insgesamt summiert sich die Anerkennung damit von ursprünglich 0 auf 3 Entgeltpunkte pro vor 1992 geborenem Kind – das entspricht rund 122 Euro Bruttorente pro Monat und Kind beim heutigen Rentenwert.

Was die Mütterrente III für Hinterbliebene und Geschiedene bedeutet

Die zusätzlichen Entgeltpunkte fließen auch in Witwen- und Witwerrenten ein. Stirbt der Ehepartner nach 2027, wird seine erweiterte Rentenanwartschaft Grundlage für die Hinterbliebenenrente. Bei bereits laufenden Witwenrenten wird ebenfalls automatisch neu gerechnet.

Bei geschiedenen Eltern ist die Lage komplizierter. Ist der Versorgungsausgleich nach der Scheidung bereits durchgeführt worden, werden die zusätzlichen Punkte trotzdem dem Elternteil gutgeschrieben, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist. Ein nachträglicher Ausgleich findet in der Regel nicht statt – ein wichtiger Punkt, den geschiedene Frauen kennen sollten, wenn sie vor 1992 Mutter geworden sind.

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sollte beachten: Die Mütterrente III wird grundsätzlich auf die Grundsicherung angerechnet, sodass der Effekt netto niedriger ausfällt. Hier prüft das Sozialamt jeweils im Einzelfall. Sozialverbände wie der VdK setzen sich seit Jahren für einen Freibetrag ein, damit gerade Geringrentnerinnen mit Kindern am Ende auch wirklich mehr Geld in der Tasche haben.

Was Sie bis 2027 vorbereiten sollten

Auch wenn die Auszahlung erst 2028 startet: Es lohnt sich, schon 2026 aktiv zu werden. Eine vollständige und korrekte Datengrundlage spart später Wochen oder Monate Wartezeit. Diese Schritte sollten Sie jetzt erledigen:

  1. Rentenkonto online prüfen: Über das kostenlose Portal eservice-drv.de (Login per ID-Verfahren oder Personalausweis-Funktion) sehen Sie alle gespeicherten Daten. Achten Sie besonders darauf, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein Eintrag „Kindererziehungszeit“ mit dem korrekten Geburtsdatum vermerkt ist.
  2. Geburtsurkunden bereithalten: Falls eine Erziehungszeit fehlt, brauchen Sie für die Nacherfassung die Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Suchen Sie diese rechtzeitig heraus oder fordern Sie Duplikate beim Standesamt an.
  3. Renteninformation auf Vollständigkeit checken: Die jährliche Renteninformation listet alle anerkannten Zeiten auf. Lücken bei Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung sollten parallel mitgeklärt werden – die DRV prüft am Stück, das spart Termine.
  4. Bei der DRV einen Beratungstermin buchen: Persönliche Beratung ist gerade bei komplizierten Fällen Gold wert. Termine buchen Sie online oder unter 0800 1000 4800. Beratung ist kostenfrei.
  5. Vollmacht für Angehörige: Wer hochbetagt ist oder gesundheitlich eingeschränkt, kann eine Vollmacht für Kinder oder Enkel ausstellen, damit sie das Konto bei der DRV mit klären können.

Sozialverbände bieten ebenfalls Hilfe: Mitglieder von VdK oder SoVD bekommen ihre Rentenangelegenheiten oft kostenfrei mit einer Beratungsperson begleitet. Die Mitgliedsbeiträge liegen bei rund 7 bis 10 Euro im Monat und rechnen sich erfahrungsgemäß spätestens, wenn ein Widerspruch oder eine Klage nötig wird.

Mütterrente III und Steuern

Wie alle anderen Rentenbestandteile ist auch die Mütterrente III steuerlich relevant. Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Wer 2028 erstmals den Aufschlag bekommt, muss prüfen, ob er die Grundfreibetragsgrenze (2026: rund 12.300 Euro im Jahr) überschreitet. Bei Bestandsrentnern, die schon vor 2028 in Rente gegangen sind, gilt der bei Rentenbeginn festgelegte Besteuerungsanteil. Für 2028 gehen Steuerexperten von einem zu versteuernden Anteil von rund 84 Prozent aus.

Wer wegen der Mütterrente III erstmals über die Steuergrenze rutscht, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt verschickt in solchen Fällen oft ein Anschreiben. Hilfe bekommen Sie bei einem Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein – Mitgliedschaft ab rund 100 Euro im Jahr. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen Renteneinkünfte beraten, was für viele Rentnerinnen die kostengünstigste Option ist.

Häufige Fragen zur Mütterrente III

Muss ich die Mütterrente III aktiv beantragen?

In der Regel nein. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Renten von Bestandsrentnern automatisch neu. Aktiv werden müssen Sie nur, wenn Erziehungszeiten bisher nicht oder nicht korrekt im Rentenkonto stehen oder wenn die Erziehungszeit auf den anderen Elternteil übertragen werden soll.

Wann sehe ich das zusätzliche Geld auf dem Konto?

Die ersten erhöhten Rentenzahlungen sind für Anfang 2028 angekündigt. Für das Jahr 2027, in dem der Anspruch rechtlich schon besteht, gibt es eine Nachzahlung in einer Summe.

Bekomme ich die Mütterrente III auch im Ausland?

Ja, sofern Sie eine deutsche Rente beziehen, wird der Zuschlag auch ins Ausland überwiesen. Bei Wohnsitz außerhalb der EU/EWR können allerdings Kürzungen für bestimmte Bestandteile gelten – die DRV informiert dazu individuell.

Werden die zusätzlichen 0,5 Punkte auch bei Erwerbsminderungsrenten berücksichtigt?

Ja. Erwerbsminderungsrenten werden ebenfalls neu berechnet, wenn vor 1992 geborene Kinder im Konto stehen. Die Höhe richtet sich nach der individuellen Bewertung der Rente.

Gilt die Mütterrente III auch für Beamte oder Selbstständige?

Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter die gesetzliche Rentenversicherung; ihre Pensionen werden nach Beamtenrecht berechnet. Selbstständige profitieren nur, wenn sie pflichtversichert oder freiwillig Mitglied der DRV sind und Kindererziehungszeiten dort hinterlegt haben.

Was passiert, wenn meine Erziehungszeit dem Vater zugerechnet wurde?

Dann profitiert der Vater von den zusätzlichen 0,5 Punkten pro Kind. Eine spätere Übertragung auf die Mutter ist nur unter engen Voraussetzungen und mit übereinstimmender Erklärung beider Elternteile möglich.

Wo bekomme ich verlässliche Beratung?

Kostenlos und unabhängig beraten Sie die Deutsche Rentenversicherung selbst (0800 1000 4800), die Versicherungsämter der Kommunen sowie die Sozialverbände VdK und SoVD. Nutzen Sie die kostenlose Kontenklärung – sie ist die wichtigste Grundlage, damit am Ende auch wirklich der richtige Betrag auf Ihrem Konto landet.

CP
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