Die Sammelklage gegen Amazon Prime ist Deutschlands größte Musterfeststellungsklage: Am 19. Mai 2026 begann die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München. Rund 17 Millionen Betroffene könnten etwa 80 Euro Entschädigung erhalten. Das Klageregister ist bis zum 9. Juni 2026 geöffnet. Wie Sie mitmachen können, welche Voraussetzungen gelten und was Sie erwartet, erfahren Sie hier.
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Amazon Prime?
Am 5. Februar 2024 führte Amazon auf seinem Prime-Video-Dienst Werbung ein und reduzierte gleichzeitig die Bild- und Tonqualität für bestehende Abonnenten. Wer weiterhin werbefreie Inhalte in hoher Qualität sehen wollte, musste ein zusätzliches Abo für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Entscheidend: Amazon informierte die rund 17 Millionen betroffenen deutschen Kunden weder vorab noch holte es ihre Zustimmung ein.
Die Verbraucherzentrale Sachsen und die Verbraucherzentrale NRW sehen darin eine rechtswidrige Vertragsänderung. Sie haben Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) eingereicht, um die Ansprüche der Verbraucher gerichtlich klären zu lassen.
Wer kann an der Sammelklage teilnehmen?
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Sammelklage sind klar definiert:
- Sie hatten ein Amazon-Prime-Abonnement vor dem 5. Februar 2024
- Sie haben dieses Abonnement mindestens bis zum 6. Februar 2024 aufrechterhalten
- Sie wohnen in Deutschland oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie sich bis zum 9. Juni 2026 in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?
Die potenzielle Erstattung liegt laut den klagenden Verbraucherzentralen bei etwa 80 Euro pro Person. Dieser Betrag errechnet sich aus den zusätzlichen monatlichen Kosten von 2,99 Euro, die seit Februar 2024 für werbefreies Streaming anfallen. Über den gesamten Zeitraum bis zur Verhandlung ergibt sich damit eine Summe, die für jeden Betroffenen etwa diesen Betrag ergibt.
Wichtig: Die genaue Erstattungshöhe steht erst nach dem Urteil des Gerichts fest. Die 80 Euro sind eine Schätzung der Verbraucherzentralen auf Basis der bisherigen Entwicklung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So tragen Sie sich ins Klageregister ein
Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos und dauert etwa zehn Minuten. So gehen Sie vor:
- Klageregister aufrufen: Besuchen Sie das offizielle Klageregister des Bundesamts für Justiz unter bundesjustizamt.de/klageregister
- Neue Anmeldung starten: Klicken Sie auf „Neue Eintragung“ und wählen Sie die entsprechende Klage gegen Amazon
- Persönliche Daten eingeben: Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum
- Amazon-Daten eintragen: Geben Sie Ihre Amazon-Kundennummer oder die E-Mail-Adresse Ihres Amazon-Kontos an
- Nachweise hochladen: Laden Sie einen Screenshot oder Nachweis Ihres Amazon-Prime-Abonnements hoch (Bestellübersicht, Kontoverlauf)
- Bestätigung erhalten: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, um Ihre Anmeldung zu aktivieren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eintragung benötigen Sie möglichst folgende Dokumente oder Nachweise:
- Screenshot Ihrer Amazon-Prime-Mitgliedschaft (aus dem Amazon-Konto unter „Meine Mitgliedschaften“)
- Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung mit der Amazon-Prime-Abbuchung vom Januar oder Februar 2024
- E-Mail-Bestätigung Ihres Prime-Abonnements
Falls Sie keinen der Nachweise zur Hand haben, versuchen Sie es trotzdem. Das Klageregister akzeptiert in vielen Fällen auch Angaben ohne Belege, da diese im weiteren Verfahren nachgereicht werden können.
Was passiert nach der Eintragung?
Nach der Eintragung ins Klageregister läuft das Gerichtsverfahren ohne Ihr aktives Zutun weiter. Das Gericht entscheidet, ob Amazon die Vertragsänderung rechtswidrig durchgeführt hat. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen Erstattungsanspruch gegenüber Amazon geltend zu machen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da gerichtliche Verfahren dieser Größenordnung in der Regel mehrere Monate bis Jahre dauern.
Kosten und Risiken der Teilnahme
Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist für Verbraucher vollständig kostenlos:
- Keine Anwaltskosten: Die Verbraucherzentralen tragen alle Kosten der Klage
- Kein Prozesskostenrisiko: Selbst wenn die Klage scheitert, entstehen Ihnen keine Kosten
- Keine Kündigung nötig: Sie müssen Ihr Amazon-Prime-Abo nicht kündigen, um an der Klage teilzunehmen
Die wichtigsten Fristen im Überblick
- Beginn der mündlichen Verhandlung: 19. Mai 2026
- Schließung des Klageregisters: 9. Juni 2026 (drei Wochen nach Verhandlungsbeginn)
- Urteil: Voraussichtlich in den kommenden Monaten nach Abschluss der Verhandlung
Achtung: Nach dem 9. Juni 2026 ist eine Eintragung ins Klageregister nicht mehr möglich. Handeln Sie daher schnell, wenn Sie betroffen sind.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?
Das Klageregister schließt am 9. Juni 2026, drei Wochen nach Beginn der mündlichen Verhandlung am 19. Mai 2026. Danach ist eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage nicht mehr möglich.
Kostet die Teilnahme an der Sammelklage etwas?
Nein, die Eintragung ins Klageregister und die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage sind vollständig kostenlos. Die Verbraucherzentralen übernehmen alle Verfahrenskosten.
Muss ich mein Amazon-Prime-Abo kündigen?
Nein. Sie können an der Sammelklage teilnehmen, unabhängig davon, ob Sie Ihr Amazon-Prime-Abonnement derzeit aktiv haben oder nicht. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie das Abo vor dem 5. Februar 2024 hatten.
Wann bekomme ich das Geld zurück?
Der genaue Zeitplan steht noch nicht fest. Nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben betroffene Verbraucher die Möglichkeit, ihre individuellen Ansprüche gegenüber Amazon geltend zu machen. Dieser Prozess kann Monate bis Jahre dauern.
Was ist, wenn ich Amazon Prime gekündigt habe?
Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Abonnement am 5. Februar 2024 hatten, als Amazon die Änderungen einführte. Eine spätere Kündigung schließt Sie nicht von der Teilnahme aus.








