Die Nürnberger Prozesse (1945–1949) waren eine Reihe von Kriegsverbrechertribunalen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Nürnberger Justizpalast stattfanden. Sie gelten als Wendepunkt in der Geschichte des Völkerrechts: Erstmals wurden führende Vertreter eines Staates auf der Grundlage eines internationalen Rechtsrahmens persönlich für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen. Die Prozesse bestehen aus zwei Teilen: dem eigentlichen Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof sowie zwölf anschließenden Nachfolgeprozessen vor US-amerikanischen Militärgerichten.
Hintergrund und Entstehung
Nach der bedingungslosen Kapitulation NS-Deutschlands im Mai 1945 einigten sich die vier alliierten Siegermächte – die USA, Großbritannien, die Sowjetunion und Frankreich – auf die Einsetzung eines gemeinsamen Internationalen Militärgerichtshofs (IMT, englisch: International Military Tribunal). Die rechtliche Grundlage bildete das Londoner Statut vom 8. August 1945. Nürnberg wurde bewusst als Verhandlungsort gewählt: Die Stadt war ein symbolisches Zentrum der NS-Ideologie gewesen und der Justizpalast verfügte über ausreichende Kapazitäten sowie einen intakten Gefängnisflügel.
Der Hauptkriegsverbrecherprozess (1945–1946)
Der Hauptprozess vor dem IMT begann am 20. November 1945 und endete am 1. Oktober 1946. Angeklagt wurden 24 Personen sowie sechs NS-Organisationen (darunter die SS, die Gestapo, das Korps der Politischen Leiter und der SD). Von den 24 Angeklagten erschienen 21 tatsächlich vor Gericht; Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt, Robert Ley nahm sich vor Prozessbeginn das Leben, und Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde aus gesundheitlichen Gründen von der Anklageliste gestrichen.
Die vier Anklagepunkte
- Verschwörung: Gemeinsamer Plan zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden
- Verbrechen gegen den Frieden: Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges
- Kriegsverbrechen: Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges (u. a. Kriegsgefangenenmisshandlung, Plünderung)
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich des Holocaust
Die Urteile
Das Gericht fällte seine Urteile am 30. September und 1. Oktober 1946:
- Todesstrafe (Strang): Hermann Göring, Martin Bormann (in Abwesenheit), Hans Frank, Wilhelm Frick, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart und Julius Streicher. Göring entzog sich durch Suizid der Vollstreckung; die übrigen zehn wurden am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
- Lebenslange Haft: Walther Funk, Rudolf Heß und Erich Raeder
- Zeitige Haftstrafen: Karl Dönitz (10 Jahre), Konstantin von Neurath (15 Jahre), Baldur von Schirach (20 Jahre), Albert Speer (20 Jahre)
- Freisprüche: Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht
Die zwölf Nachfolgeprozesse (1946–1949)
Auf Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 der alliierten Besatzungsmächte wurden zwischen Dezember 1946 und April 1949 insgesamt zwölf weitere Prozesse ausschließlich vor US-amerikanischen Militärgerichten in Nürnberg durchgeführt. Dabei standen 185 hochrangige Vertreter aus Medizin, Justiz, Industrie, SS, Wehrmacht, Diplomatie und Verwaltung vor Gericht. Die Verfahren werden nach ihrer offiziellen Nummerierung als „Fälle“ bezeichnet:
- Fall I – Ärzteprozess (Dez. 1946 – Aug. 1947): 23 Ärzte und Medizinfunktionäre wegen Menschenversuchen in Konzentrationslagern; 7 Todesurteile
- Fall II – Milch-Prozess (Jan. – Apr. 1947): Generalfeldmarschall Erhard Milch wegen Zwangsarbeit und Menschenversuchen; lebenslange Haft
- Fall III – Juristenprozess (Feb. – Dez. 1947): 16 Richter und Staatsanwälte wegen Pervertierung des Rechtswesens für verbrecherische Zwecke; 4 Todesurteile
- Fall IV – SS-WVHA-Prozess (Jan. – Nov. 1947): Führungspersonal des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts wegen Verwaltung der KZ-Zwangsarbeit; 3 Todesurteile
- Fall V – Flick-Prozess (Apr. – Dez. 1947): Industrieller Friedrich Flick und Konzernmitarbeiter wegen Zwangsarbeit und Rüstungsproduktion
- Fall VI – IG-Farben-Prozess (Aug. 1947 – Jul. 1948): 24 Führungskräfte des Chemiekonzerns IG Farben wegen Zwangsarbeit, Plünderung und Beteiligung an der Produktion von Zyklon B
- Fall VII – Geiselnahme-Prozess (Jul. 1947 – Feb. 1948): Wehrmacht-Generäle wegen Massenerschießungen von Geiseln in Südosteuropa; 2 Todesurteile
- Fall VIII – RuSHA-Prozess (Jul. 1947 – Mrz. 1948): SS-Führungspersonal des Rasse- und Siedlungshauptamts wegen Deportation und Germanisierungspolitik
- Fall IX – Einsatzgruppen-Prozess (Sep. 1947 – Apr. 1948): 24 Führer der Einsatzgruppen wegen Massenmorden an der Zivilbevölkerung in der Sowjetunion; 14 Todesurteile (davon 4 vollstreckt)
- Fall X – Krupp-Prozess (Dez. 1947 – Jul. 1948): Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und Direktoren des Krupp-Konzerns wegen Zwangsarbeit und Rüstungsproduktion
- Fall XI – Wilhelmstraßen-Prozess (Nov. 1947 – Apr. 1949): 21 führende Beamte des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien; einer der umfangreichsten Nachfolgeprozesse
- Fall XII – OKW-Prozess (Dez. 1947 – Apr. 1949): Hochrangige Offiziere des Oberkommandos der Wehrmacht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Völkerrechtliche Bedeutung und Erbe
Die Nürnberger Prozesse begründeten wesentliche Pfeiler des modernen Völkerstrafrechts. Noch im Jahr 1946 bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die sogenannten Nürnberger Prinzipien, die erstmals festschrieben, dass Individuen – unabhängig von staatlichem Befehl oder Amt – persönlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit haftbar gemacht werden können. Der Grundsatz „Befehl von oben entbindet nicht von Verantwortung“ wurde damit im Völkerrecht verankert.
Das Nürnberger Tribunal diente als unmittelbares Vorbild für spätere internationale Strafgerichtshöfe: die Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY, 1993) und Ruanda (ICTR, 1994) sowie den permanenten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, der seit 2002 tätig ist. Anlässlich des 80. Jahrestags 2025 wurde die anhaltende Aktualität der Nürnberger Prinzipien betont – zugleich sieht die Fachwelt das internationale Strafrecht in einer ernst zu nehmenden Bewährungsprobe angesichts gegenwärtiger Konflikte.
In Nürnberg selbst erinnert das Memorium Nürnberger Prozesse im historischen Saal 600 des Justizpalastes als Gedenkstätte und Museum an die Prozesse und deren rechtsgeschichtliche Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen
Wann fanden die Nürnberger Prozesse statt?
Der Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof begann am 20. November 1945 und endete am 1. Oktober 1946. Die zwölf Nachfolgeprozesse vor US-amerikanischen Militärgerichten fanden zwischen Dezember 1946 und April 1949 statt.
Wie viele Angeklagte gab es insgesamt?
Im Hauptprozess wurden 24 Personen angeklagt, von denen 21 vor Gericht erschienen. In den zwölf Nachfolgeprozessen standen weitere 185 Personen vor Gericht – darunter Ärzte, Richter, Industrielle, SS-Führer und Offiziere der Wehrmacht.
Welche vier Anklagepunkte gab es beim Hauptprozess?
Die vier Anklagepunkte lauteten: (1) Verschwörung zu Verbrechen gegen den Frieden, (2) Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Führung eines Angriffskriegs), (3) Kriegsverbrechen sowie (4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, worunter auch die Verbrechen des Holocaust fielen.
Warum wurden die Prozesse in Nürnberg abgehalten?
Nürnberg war ein symbolisches Zentrum der nationalsozialistischen Bewegung gewesen – dort fanden die Reichsparteitage statt und die Nürnberger Rassegesetze wurden 1935 verkündet. Zudem bot der dortige Justizpalast mit intaktem Gefängnisflügel die nötige logistische Infrastruktur für die umfangreichen Verfahren.
Welche Auswirkungen hatten die Nürnberger Prozesse auf das internationale Recht?
Die Prozesse begründeten das moderne Völkerstrafrecht: Sie verankerten die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit im Völkerrecht, schufen den Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und inspirierten die Nürnberger Prinzipien der UNO (1946). Sie dienten als Vorbild für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
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